Allgemeine Geschäftsbedingungen

Giuseppe Roccasalvo
Visibilix Webdesign
Wilhelmstrasse 24a
61381 Friedrichsdorf
Deutschland
nachfolgend Anbieter

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich und Gegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.

(2) Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

(3) Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

(4) Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung und Entwicklung von Webseiten. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen Anbieter und Kunde abgeschlossenen Vertrag.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die wiederum auch Subunternehmer beauftragen dürfen. Der Anbieter bleibt dabei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Subunternehmer werden nicht eingesetzt, wenn dadurch berechtigte Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.

Vertragsschluss

(1) Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar.

(2) Der Anbieter prüft nach bestem Wissen und Gewissen, ob die Kundenwünsche vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind, und erstellt auf dieser Basis ein Angebot. Eine rechtliche Prüfung der Kundenwünsche erfolgt nicht.

(3) Das Angebot des Anbieters ist freibleibend und unverbindlich.

(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters ausdrücklich schriftlich oder digital annimmt. Die Annahme kann z. B. auch per E-Mail erfolgen, etwa durch eine Erklärung wie „Ich nehme das Angebot an“.

(5) Enthält das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge, entsteht erst mit Vertragsschluss ein Anspruch des Kunden auf deren Nutzung oder Herausgabe. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, Vorschläge oder gegebenenfalls hiermit verbundenen Quellcodes und Kopien. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, sämtliche ihm übertragenen Unterlagen und Daten unverzüglich zu löschen, zu vernichten oder auf Verlangen an den Anbieter zurückzugeben.

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) sowie Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und Bereitstellung von Material zur Ausgestaltung der Webseite und sonstiger Werke, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Stellt der Kunde das erforderliche Material nicht oder nicht rechtzeitig bereit und macht keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder entsprechende Stellen mit einem Platzhalter zu versehen.

(4) Verzögert der Kunde seine notwendige Mitwirkung oder Zuarbeit, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Verzögerungen bei der Projektdurchführung.

(5) Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, sonstige Werke) trägt der Kunde die volle Verantwortung hinsichtlich der Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Schutzrechte. Der Anbieter erteilt keine Rechtsberatung, prüft weder die Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells des Kunden noch führt er Marken- oder Schutzrechtsrecherchen durch. Weisungen des Kunden bezüglich der zu erstellenden Werke liegen in dessen Verantwortung.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Anbieter den hierdurch entstehenden Mehraufwand, einschließlich z. B. Kosten für Stockfotos und Aufwand für deren Beschaffung, dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

Abnahme

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme der Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde ist nur zur schriftlichen Abnahme verpflichtet, wenn der Anbieter ihn hierzu ausdrücklich auffordert.

(2) Die Abnahmefrist beträgt im Regelfall zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Fertigstellung des Werks (§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB). Eine abweichende Frist kann im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände vom Anbieter mitgeteilt werden.

(3) Äußert sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht oder verweigert er die Abnahme nicht wegen vorliegender Mängel, gilt das Werk als genehmigt und abgenommen.

Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der individuell zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Vereinbarung sowie dem Angebot des Anbieters.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise anzupassen, soweit sich die eigenen Kosten für die Leistungserbringung erhöhen. Kunden mit laufenden Verträgen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Preisänderung per E-Mail informiert.

(3) Erfolgt innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist kein Widerspruch des Kunden, gilt die Preisänderung als angenommen. In der Mitteilung wird auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines fruchtlosen Ablaufes hingewiesen.

(4) Widerspricht der Kunde der Preisänderung fristgerecht, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung durch außerordentliche Kündigung.

Zahlungsverzug & Sperrung von Leistungen

(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.

(2) Dies umfasst insbesondere die Deaktivierung oder Einschränkung von Webseiten, das Pausieren laufender Werbekampagnen sowie die Einstellung sonstiger vertraglich vereinbarter Leistungen.

(3) Gesetzliche Rechte des Anbieters, insbesondere auf Schadensersatz oder Kündigung, bleiben unberührt.

(4) Nach Begleichung aller offenen Beträge wird die Leistungserbringung wieder aufgenommen. Für Verzögerungen, die hierdurch entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Vertragsbeendigung

Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

(1) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge, laufende Marketing-Betreuung) 12 Monate.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

(3) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung zum Laufzeitende, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder zahlungsunfähig wird.

(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter nicht mehr verpflichtet, Wartungsarbeiten, Updates oder die Betreuung laufender Kampagnen durchzuführen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, alle vertraglich verbundenen Systeme und Leistungen (z. B. Hosting, Werbekampagnen, Automatisierungen) zum Vertragsende zu deaktivieren.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende sämtliche benötigten Daten selbst zu sichern. Eine Datenbereitstellung oder Migration nach Vertragsende erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.

Kündigung und Abbruch bei einmaligen Projekten (z. B. Webseitenerstellung)

(8) Kündigt oder bricht der Kunde ein einmaliges Projekt nach Vertragsabschluss ab, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

(9) Sofern keine andere Regelung im Angebot getroffen wurde, sind mindestens 50% des vereinbarten Auftragswerts als Entschädigung zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(10) Bereits erstellte Entwürfe, Layouts und Quellcodes verbleiben im Eigentum des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Herausgabe oder Übergabe erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.

Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

(1) Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche.

(2) Die Wahl der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) obliegt dem Anbieter.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche sowie sonstige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beträgt 1 Jahr, es sei denn, dass Ansprüche aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht werden. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Die Verjährungsfrist beginnt nicht von neuem, wenn im Rahmen der Mängelhaftung Ersatzlieferungen erfolgen.

(5) Die gesetzliche Mängelgewährleistung bleibt im Übrigen unberührt.

(6) Die Haftung des Anbieters für alle Schäden ist wie folgt beschränkt:

  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) haftet der Anbieter begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen.
  • Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz sowie bei gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie.
  • Diese Haftungsregelung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters.

(7) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder geltendes Recht gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

Leistungen für Webseiten

1. Erstellung von Webseiten

(1) Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge zur Erstellung von Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und gestalterischen Vorgaben des Kunden.

(2) Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten grundsätzlich für Mobilgeräte (responsive) optimiert.

(4) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihren jeweils aktuellen Fassungen optimiert (in der Regel die jeweils letzten zwei Versionen).

(5) Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, Tools (z. B. Statistiksoftware), Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger Zusatzdokumentation erfolgt nur, wenn dies individuell und ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

(6) Nach Fertigstellung wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

(7) Soweit keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart wurden, liegt die technische Instandhaltung und Aktualisierung der Webseite nach Abnahme in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Sicherheitslücken oder Schäden, insbesondere durch Hacking, die auf veralteter Software Dritter basieren.

2. Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren

(1) Sofern vereinbart, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden unter Verwendung von Generatoren.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich lediglich zur Erstellung der Texte mit den Generatoren; die rechtliche und inhaltliche Prüfung und Verantwortung liegt allein beim Kunden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig, vollständig und korrekt mitzuteilen.

(4) Über besondere Informationspflichten (z. B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe) hat sich der Kunde eigenverantwortlich zu informieren.

(5) Da der Anbieter keine Rechtsberatung leisten darf, ist der Kunde selbst verantwortlich für die rechtliche Korrektheit der Inhalte.

(6) Änderungen, die das Impressum oder die Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde unverzüglich und eigenständig mitzuteilen.

(7) Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme ist nur gegen gesonderte Beauftragung und Vergütung möglich, sofern nicht anders vereinbart.

3. Domainregistrierung

(1) Als Zusatzleistung kann die Domainregistrierung im Rahmen der Webseitenerstellung vereinbart werden; der Umfang ist individuell vertraglich zu regeln.

(2) Das Vertragsverhältnis über die Domainregistrierung besteht unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle oder dem Registrar.

(3) Der Anbieter vermittelt lediglich zwischen Kunde und Registrar, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu nehmen.

(4) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter erfolgt nicht.

(5) Für Domains gelten die jeweiligen Bedingungen der Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden auf eventuell relevante Besonderheiten hinweisen.

4. Wartung und Pflege von Webseiten

(1) Nach Fertigstellung kann der Anbieter Wartungs- und Pflegeleistungen für die Webseite anbieten; hierzu zählt insbesondere die Beseitigung von Funktionsstörungen und anlassbezogene Aktualisierungen für aktuelle Webbrowser.

(2) Wartungsleistungen sind nur Gegenstand individueller Vereinbarungen und bestehen nicht von vornherein.

(3) Die Wartung setzt voraus, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind.

(4) Kompatibilitätsstörungen durch veraltete Komponenten oder eigenmächtige Änderungen des Kunden liegen in der Verantwortung des Kunden, der die Kompatibilität gegebenenfalls herstellen oder den Anbieter damit gesondert beauftragen muss.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder andere vom Kunden zu vertretende Fehler verursacht wurden. Die allgemeinen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

(6) Die Wartung umfasst ausschließlich technische Aktualisierungen; inhaltliche Anpassungen, insbesondere des Impressums und der Datenschutzerklärung, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eingeschlossen.

5. Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden

(1) Nimmt der Kunde nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite, laufender Werbekampagnen oder sonstiger Leistungen eigenmächtige Änderungen vor, die zu Funktionsstörungen, Leistungseinbußen oder sonstigen Fehlern führen, übernimmt der Anbieter keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über solche Änderungen zu informieren.

(3) Verursachen diese Änderungen Mehraufwand zur Wiederherstellung der ursprünglichen oder einer funktionsfähigen Version, ist der Anbieter berechtigt, diesen Mehraufwand nach den geltenden Stundensätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Kostenpflichtige Themes und Plugins bei WordPress-Projekten

(1) Für die Erstellung von Webseiten mit WordPress nutzt der Anbieter kostenpflichtige Themes und/oder Plugins. Die dafür erforderlichen Lizenzschlüssel sind grundsätzlich nicht im Webdesign-Erstellungspaket enthalten.

(2) Die Lizenzschlüssel dienen dazu, regelmäßige Updates und ggf. Supportleistungen direkt vom jeweiligen Hersteller des Themes oder Plugins zu erhalten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung notwendigen Lizenzen und Lizenzschlüssel eigenständig zu erwerben oder alternativ über ein separates Lizenzpaket beim Anbieter zu beziehen. Die Bereitstellung oder Verlängerung solcher Lizenzen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Ohne einen solchen gesonderten Vertrag obliegt es dem Kunden selbst, die Aktualität und Gültigkeit aller genutzten Lizenzen sicherzustellen, um regelmäßige Updates und einen sicheren Betrieb der Webseite gewährleisten zu können.

(5) Diese Regelungen gelten ausschließlich für Webseiten, die mit WordPress erstellt werden. Bei Webseiten, die über externe Baukastensysteme wie Wix.com, Onepage.io oder vergleichbare Anbieter umgesetzt werden, sind solche eigenständigen Lizenzerwerbe in der Regel nicht notwendig, da die erforderlichen Nutzungsrechte und Updates in den jeweiligen Plattformangeboten enthalten sind.

Schlussbestimmungen

1. Rechteeinräumung und Eigenwerbung

(1) Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags räumt der Anbieter dem Kunden an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individuell vereinbart werden.

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter die ausdrückliche Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Referenzen, Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu werben und auf Werbemitteln sowie bei Werbemaßnahmen als Urheber aufzutreten, ohne dass dem Kunden daraus ein Vergütungsanspruch entsteht.

2. Referenzvermerk und Backlink

2. Referenzvermerk und Backlink

(3) Der Anbieter ist berechtigt, nach Fertigstellung der Webseite im Footer der Webseite des Kunden einen dezenten Urheberhinweis in Form eines Logos sowie eines kurzen Textes mit einem Backlink zur Webseite des Anbieters anzubringen.

(4) Der Kunde darf diesen Hinweis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht entfernen, verändern, optisch verkleinern oder unkenntlich machen. Eine Entfernung ist nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

3. Vertraulichkeit

(5) Der Anbieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäftsunterlagen, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Bilder, Videos, Tonträger und sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundener Unternehmen, vertraulich zu behandeln.

(6) Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch für Angestellte und Dritte, die mit der Erfüllung des Auftrags betraut sind.

(7) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht zeitlich unbegrenzt über die Vertragsdauer hinaus.

4. Sonstiges

(8) Die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(9) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

5. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

(10) Für einmalige, abgeschlossene Projekte (z. B. Webseitenerstellung, die vollständig fertiggestellt und abgenommen wurde) gelten ausschließlich die AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbart wurden. Nachträgliche Änderungen dieser AGB durch den Anbieter gelten für bereits abgeschlossene Projekte nicht und finden keine Anwendung.

(11) Für laufende Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge, fortlaufende Marketingbetreuung) können gesonderte Regelungen zur Änderung der AGB vereinbart werden. Diese ermöglichen dem Anbieter, die Bedingungen während der Vertragslaufzeit einseitig unter Einhaltung einer angemessenen Frist anzupassen.

(12) Für neue Verträge oder Folgeaufträge gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Kunden sind verpflichtet, diese vor Vertragsschluss einzusehen und anzuerkennen.

Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(3) Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Stand: 28.07.2025